Makula­sprech­stunde

Immer mehr Menschen leiden an einer Makula­degene­ration. Ab dem 55. Lebens­jahr empfeh­len wir daher eine regel­mäßige Makula­vorsorge­unter­suchung.

Wir bieten Ihnen eine Sprech­stunde mit den neues­ten Diag­nose (Fluores­zenz­angio­graphie, OCT)- und Behand­lungs­möglich­keiten, sowie eine ärzt­liche Spezi­alisie­rung auf diesem Gebiet. Oft wird erst im fort­geschrit­tenen Stadium der AMD die Seh­ver­schlech­terung bemerkt.
Verein­baren Sie einen Termin mit uns, denn je früher diese Erkran­kung erkannt wird, umso eher finden wir wirk­same The­rapie­möglich­keiten für Sie.

Testen Sie Ihr Sehen

Wir empfeh­len zur Früh­erken­nung und Verlaufs­kontrolle den Amsler-Selbst­test. Dieser Sehtest dient zur Untersuchung der Netzhaut. Ziel ist die Früherkennung von Erkrankungen der Netzhautmitte (Makula). Bei einer Makuladegeneration geht die zentrale Sehschärfe eines Auges ganz oder teilweise verloren. Da nur die Netzhautmitte betroffen ist, bleibt das Gesichtsfeld zu den Seiten hin erhalten. Hier klicken, um das Test­bild zu öffnen.

Erste Anzei­chen einer Makula­degene­ration sind ein Fehlen von Buch­staben, ver­zerr­tes Sehen oder ver­schwom­menes Sehen. Ähnlich wie auf dem Bild mit der Arm­band­uhr taucht im späteren Verlauf der Erkran­kung in der Mitte des Sicht­feldes ein dunkler Fleck auf.


OCT (Optische Kohärenztomographie)

Bei der optischen Kohärenztomographie (OCT) nutzt der Augenarzt ein spezielles, für das Auge ungefährliches Laserlicht.

Die verschie­denen Schichten der Netzhaut reflek­tieren dieses Laser­licht unter­schiedlich. Aus den gewonnenen Informationen errechnet das Gerät ein Bild der Netzhautschichten. AMD-typische Verdickungen und Flüssig­keits­ansamm­lungen in den Netz­haut­schichten lassen sich mit der OCT sehr gut erkennen.

Berührungsloses Verfahren

Die Untersuchung am OCT ist ähnlich einem Foto ohne Blitz. Sie dauert nur wenige Minuten und ist damit schmerz­los und unge­fährlich. Ähnlich wie bei einer Computer­tomo­graphie (CT) oder einer Magnet­resonanz­tomo­graphie (MRT) wird die Netzhaut in dem untersuchten Bereich durch ein Laserverfahren in optische Schnitte zerlegt. Es kann damit wie bei einem mikro­skopischen Gewebe­schnitt die Netzhaut des Auges beur­teilt werden. Diese Unter­suchung hat eine ca. 10mal höhere Auflösung wie das Ultra­schall­verfahren am Auge.

Kosten müssen selbst getragen werden

Bei all diesen Vor­teilen birgt diese Unter­suchung den Nachteil, dass Sie keine kassen­ärztliche Leistung ist und somit vom Pati­enten selbst getra­gen werden muss. Durch Sparzwänge in unserem Gesund­heits­system wird es noch einige Zeit dauern, bis diese Methode in den Leistungs­katalog der GKV aufgenommen wird.

Ablauf der optischen Kohärenz­tomo­graphie
Typischer­weise fällt bei einer AMD eine verdickte Netzhaut (zentrale Retina­dicke) auf – verursacht durch Abla­gerungen und neu gebil­dete, undichte Gefäße. Auch die, bei der feuchten AMD unter oder in der Netzhaut krankhaft vorhandene, Flüssig­keit zeigt sich im OCT-Befund. Die optische Kohärenz­tomo­graphie eignet sich daher nicht nur für die Diag­nose der AMD, sondern auch für die Verlaufs­kontrolle während der Behand­lung.


Katarakt (Grauer Star)

Mit der Bezeichnung Grauer Star (Katarakt) wird eine zunehmende Ein­trübung der Augen­linse beschrieben, die im fort­geschrit­tenen Alter, ca. ab dem 60sten Lebensjahr, häufig auftritt.

Gesteigerte Licht­empfind­lichkeit und eine abnehmende Seh­leistung sind typische erste Anzeichen der Betrof­fenen. Später lässt auch die Fähig­keit, Farben und Kon­traste zu erkennen, nach. Typischer­weise wird das Umfeld dann nur noch grau­stichig und unscharf gesehen. In einigen Fällen tritt die Seh­verschlech­terung schlei­chend ein und erscheint den Betrof­fenen als noch aus­reichend. Hier gibt die Messung der Sehkraft nach DIN durch den Augen­arzt den Ausschlag. Diese Mes­sung kann Einschrän­kungen wie das Verbot des Führen eines Fahr­zeuges ergeben.

Behandlung des Grauen Star

Der Graue Star kann dauer­haft nicht durch Augen­tropfen, Medi­kamente oder Seh­hilfen behan­delt werden. Damit Betroffene Ihre Selbstän­digkeit bewahren und wieder klar sehen können, ist eine so soge­nannten Kata­rakt-Operation notwendig. Dabei wird eine spezielle Kunst­linse (Intra­okular­linse, IOL) an Stelle der körper­eigenen Linse eingesetzt.
Die Graue-Star Operation ist in Deutsch­land die am häufigsten durch­geführte Augen­operation und wird jährlich mehr als 800.000 mal durch­geführt.

Voruntersuchung

Falls bei Ihnen eine Operation erfor­derlich ist, muss Ihr Auge für die Berech­nung der einzu­setzenden Linse präzise vermes­sen werden. Am Tag der Vor­unter­suchung werden die Pupillen durch Tropfen erweitert, damit wir Ein­blick in Ihr Auge erhal­ten können. Nach der Unter­suchung dürfen Sie an dem Tag nicht selber Auto oder Fahr­rad fahren. Lassen Sie sich daher bitte von einem Bekann­ten oder Verwand­ten zu uns bringen, oder benutzen Sie öffent­liche Verkehrs­mittel.
In einem ausführ­lichen Gespräch erläutern wir Ihnen den Ablauf der Opera­tion und die Verhaltens­regeln nach der Operation.
Weiterhin informier­en wir Sie, welche Arten von Premium­linsen (Linsen mit Zusatz­funktionen) es gibt und welche Linse optimal für Sie geeig­net ist. Bei einer Operation mit Premium­linsen kommen Zusatz­kosten auf Sie zu, die von den gesetz­lichen Kranken­kassen nicht über­nommen werden. Bei medizi­nischer Notwen­digkeit über­nehmen diese die Operations­kosten mit Implan­tation einer Standard­linse.
Falls Sie sich für den Einsatz einer Premium­linse entschei­den, erhalten Sie von uns am Tag der Vor­unter­suchung einen Kosten­voranschlag über die für Sie entste­henden Kosten. Dieser Beitrag muss am Tag nach der Opera­tion in der Praxis ent­richtet werden.


Die Operation

Der Eingriff wird ambulant in örtlicher Betäu­bung mit Tropfen durch­geführt. Es handelt sich um eine kurze Operation, die ledig­lich circa 10 Minuten dauert. Allerdings sollten Sie alles in allem mit einem ca. zwei-stün­digen Aufent­halt bei uns rechnen.
Wir legen sehr großen Wert auf eine angenehme und ent­spannte OP Atmosphäre. Die Operation erfolgt in unseren eigenen, modernen OP Räumen. Es ist immer eine Anäs­thesistin anwesend, die Sie zusätz­lich betreut.
Schon nach einer kurzen Erholungs­zeit können Sie sich nach der Opera­tion mit Ihrer Begleit­person auf den Heimweg begeben.


Nachsorge
Am Tag der Opera­tion erhalten Sie von uns einen Zettel mit allen Ver­haltens­regeln. Nach der Opera­tion befindet sich ein Ver­band auf dem Auge, den wir am näch­sten Tag bei der ersten Nach­kontrolle in der Praxis ent­fernen. Sie bekommen anti­entzünd­liche Augen­tropfen und einen Tropf­plan von uns.
Bitte halten Sie sich genau an die Anwei­sungen, um das Risi­ko für Kompli­kationen zu mini­mieren.
Das Auge darf in den ersten 2 Wochen nach der Opera­tion nicht berührt werden. Auch jeg­licher Kontakt mit Wasser muss vermie­den werden. Die Haare dürfen nur mit Hilfe einer anderen Person nach hinten gewa­schen werden, das frisch operierte Auge darf in dieser Zeit gar nicht gewaschen werden. Auch das Ab­tupfen mit dem Taschen­tuch ist verboten, da sonst Keime ins Auge gelangen können, die im schlimmsten Falle zur Ent­zündung und Erblin­dung führen können.
Meist können Sie schon am nächsten Tag oder nach wenigen Tagen von dem Ergeb­nis der Opera­tion profi­tieren.
Gelegent­lich berichten Pati­enten in den ersten Tagen nach der Opera­tion von einem leicht stechenden oder rei­benden Gefühl im Auge, das sich aber schnell wieder legt und daher nicht als besonders unan­genehm empfunden wird. Bei Schmerzen oder einer unerwar­teten Seh­verschlech­terung sollte immer eine Kon­trolle beim Augen­arzt erfolgen. Eine neue Brille können Sie sich nach ca. 6-8 Wochen anfertigen lassen.


Laserbehandlung

Neodym YAG-Laser

Mit dem Neo­dym YAG-Laser kön­nen Mem­bra­nen und Stränge im Au­gen­in­ne­ren durch­trennt wer­den, ohne dabei das Auge zu er­öff­nen.

Er wird zur Behand­lung des Nach­stars ein­ge­setzt. Als Nach­star be­zeich­net man die Trü­bung der hin­te­ren Lin­sen­kap­sel nach einer Ka­ta­rakt-Ope­ra­tion (Grauer Star). Die Be­hand­lung ist schmerz­frei und dauert nur ei­nige Minu­ten. Weni­ge Stun­den spä­ter ist die Seh­schärfe wie­der hergestellt.

Die Laser-Vitreo­lyse ist ein Ver­fah­ren zur Behand­lung von Glas­körper­trü­bungen, auch Mouches vo­lan­tes genannt. Mit ei­nem spe­ziel­len Laser (Ultra Q™ Nd:YAG-Laser der Firma Ellex) wer­den Glas­körper­trü­bungen ent­fernt. Sie kann bei lang­fris­tig unver­änder­ten, zen­tral erheb­lich stö­ren­den Trü­bungen an­ge­wen­det wer­den und er­setzt in vie­len Fäl­len die sonst er­for­der­liche Vitrek­tomie (Glas­körper­chi­rur­gie). Diese Me­thode kann ambu­lant durch­ge­führt wer­den, ist nicht­inv­asiv, schmerzfrei und hat nur ge­ringe Neben­wir­kungen. Die­se inno­vati­ve Be­hand­lung wird nicht von den gesetzt­lichen Kran­ken­ver­siche­rungen über­nommen. Gerne er­teilt unser Pra­xis­team Ihnen nähere Aus­künfte.

Selektive Laser Trabekuloplastik (SLT)

Die Lase­rung der Abfluß­wege im Auge ist eine wirk­same Be­hand­lung, um den erhöh­ten Augen­innen­druck (Glau­kom) zu behan­deln. Sie wirkt ge­zielt auf das Tra­bekel­werk, der schwamm­arti­gen Abfluss­zone unserer Augen. Die behan­delten Berei­che wer­den durch den körper­eige­nen Hei­lungs­prozess rege­neriert. Umlie­gendes Gewe­be wird im Gegen­satz zur ALT nicht zer­stört. Durch die Behand­lung wird der Ab­fluss wieder funk­tions­tüch­tig ge­macht und der Augen­innen­druck sinkt.

Die SLT Behand­lung dauert nur weni­ge Minu­ten und ist schmerz­frei (meist spürt man ein leich­tes Druck­gefühl). Nach ein bis zwei Tagen ist der Augen­innen­druck wesent­lich gesunken. Aller­dings ist diese Metho­de nur bei 75-80% der Pati­enten erfolg­reich. In der Regel tre­ten keine Neben­wir­kungen auf. Die Behand­lung kann nach Jah­ren mehr­mals wieder­holt werden.

Wir empfeh­len eine SLT, wenn eine Unver­träg­lich­keit auf Medi­kamente vorliegt, diese nicht aus­reichend wir­ken oder die regel­mäßige Anwen­dung von (meh­reren) Augen­tropfen eine hohe Belas­tung dar­stellt. Laser­verfah­ren zur Korrek­tur von Seh­fehlern wie PTK, Lasik o.a. führen wir in unse­rer Praxis nicht durch.

Seit mehr als 25 Jah­ren füh­ren wir in unse­rer Pra­xis ambu­lante Laser­chir­ur­gie durch.

Der Argon-​​Laser dient in ers­ter Linie zur Behand­lung der Netz­haut. Die Laser­ope­ra­tion dau­ert meist wenige Minu­ten und wird in der Regel als nicht schmerz­haft empfunden.
Bei der Dia­be­ti­sche Reti­no­pa­thie, Zentral­arte­rien-​​ und Venen­ver­schluss wer­den auf der Netz­haut schmerz­arm und in ört­li­cher Betäu­bung klei­ne Nar­ben in erkrankte Berei­che gesetzt, um die Durch­blu­tung der intak­ten Netz­haut­ge­biete zu gewährleisten.

Netz­haut­lö­cher und begin­nende Netz­haut­ab­lö­sun­gen wer­den mit­tels Argon-​​Laser umstellt, um ein wei­te­res fort­schrei­ten in Rich­tung einer Netz­haut­ab­lö­sung zu ver­hin­dern. Die Argon-​​Laser Tra­be­ku­lo­plas­tik (ALT) wird zur Sen­kung des Augen­in­nen­drucks ein­ge­setzt. Die­se Me­tho­de wur­de durch die scho­nen­dere Se­lek­ti­ve La­ser Tra­beku­lo­plas­tik (SLT) ab­ge­löst.


Früherkennung / Gefäßanalyse

Die Arte­rien und Venen am Augen­hin­ter­grund sind ein Spie­gel des Zustands der Gefäße im gesam­ten Körper.

Daher las­sen sich Gefäß­ver­än­de­run­gen früh­zei­tig und nicht-​​invasiv erken­nen. Mit­tels einer spe­zi­el­len Fun­dus­ka­mera wer­den die Gefäß­durch­mes­ser an arte­ri­el­len und venö­sen Gefäß­ab­schnit­ten mit­tels Ein­zel­bil­dern oder Bild­se­quen­zen bestimmt. Das Ver­hält­nis zwi­schen Arterien-​​ und Venen­durch­mes­sern, die soge­nannte AV-​​Ratio ist eine Kenn­größe für diese Veränderung.

Bei der sta­ti­schen Gefäß­ana­lyse erfolgt die Bestim­mung die­ser Kenn­zahl com­pu­ter­ge­stützt durch die Ana­lyse von Netz­haut­bil­dern. Bei der dyna­mi­schen Gefäß­ana­lyse wer­den die Gefäße kon­ti­nu­ier­lich durch Bil­der­se­rien doku­men­tiert und durch Fli­cker­licht einem „Stress­test“ unter­zo­gen. Wesent­lich ist daher das Erken­nen von dyna­mi­schen Ver­än­de­run­gen unter Belas­tung. Die Unter­su­chung gibt Auf­schluss über den Zustand der Gefäße am Augen­hin­ter­grund und man ver­sucht dar­aus Rück­schlüsse auch auf den Zustand in ande­ren Berei­chen des Kör­pers zu zie­hen. Es gibt Hin­weise, dass die Unter­su­chun­gen geeig­net sind, Gefäß­schä­den durch Alte­rungs­pro­zesse, Hyper­to­nie, Dia­be­tes oder andere Stoff­wech­sel­er­kran­kun­gen bereits im Früh­sta­dium zu erken­nen. Die posi­tive Wir­kung von ein­ge­lei­te­ten The­ra­pien oder Ver­hal­tens­än­de­run­gen (z.B. Nikotin­ver­zicht) kön­nen doku­men­tiert werden.

Die Gefäß­ana­ly­sen sind neue, nicht im Leis­tungs­ka­ta­log der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ent­hal­tene Leis­tun­gen und wer­den gemäß der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Wir emp­feh­len diese Unter­su­chung ab dem 40. Lebensjahr zur Schlag­an­fall­vor­sorge /​ Herz­in­farkt­vor­sorge:

  • bei Dia­be­tes mellitus
  • bei Hyper­to­nus (Hoher Blutdruck)
  • erhöh­ten Cholesterinwerten
  • wenn Sie Rauchen
  • bei Schlag­an­fäl­len in der Verwandtschaft
  • wenn Sie unter Schwin­del, Kopf­schmer­zen oder zeit­wei­li­gen Seh­stö­run­gen leiden


Sehschule / Kindersprechstunde


Der Pra­xis ist seit über 30 Jah­ren eine Seh­schule unter Lei­tung unse­rer Orthop­tis­tin Frau Fryns ange­schlos­sen.

Der Auf­ga­ben­be­reich umfasst die Früh­er­ken­nung von ange­bo­re­nen Seh­feh­lern wie hohe Fehl-​​ und Ungleich­sich­tig­keit, Bewe­gungs­stö­run­gen wie Schie­len, Augen­mus­kel­läh­mung und Augen­zit­tern.

Die Fol­gen einer nicht behan­del­ten Seh­stö­rung im Kindes­alter sind oft blei­bende Seh­schwä­che mit Beein­träch­ti­gung der phy­si­schen und psy­chi­schen Ent­wick­lung und der Berufs­wahl.

Mit Zu­nahme der Bild­schirm­ar­beits­plätze gewinnt die Behand­lung von Augen­be­schwer­den im Erwach­se­nen­al­ter zuneh­mend an Bedeu­tung. Häu­fige Ursa­chen bei Erwach­senen sind Bewe­gungs­stö­run­gen (Stö­rung des bino­ku­la­ren Ein­fach­sehens) und unzu­rei­chend kor­ri­gierte Fehl­sich­tig­keit, die durch orth­op­ti­sche und oder ple­op­ti­sche Behand­lung (Bril­len­glä­ser­kor­rek­tur) meist beheb­bar sind.

Aus für Augen­ärzte nicht nach­voll­zieh­baren Grün­den ist eine augen­ärzt­liche Vor­sor­ge­un­ter­su­chung für Kin­der im Rah­men der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­si­che­rungen nicht vor­ge­se­hen, und somit eine indi­vidu­elle Gesund­heits­leistung. Gerne er­teilt unser Pra­xis­team Ihnen nähere Aus­künfte.

Nur die mög­lichst frühe Vor­sor­ge­un­ter­su­chung führt zur recht­zei­tigen Er­ken­nung von Seh­stö­rungen, da Kin­der sich in die­sem Alter nicht selbst äußern kön­nen und der Beginn einer Be­hand­lung im ers­ten Lebens­jahr oft die größ­ten Er­fol­ge er­zielt.

Sofort
bei sicht­baren Auf­fällig­kei­ten der Augen, wie Schie­len, Augen­zi­ttern, sicht­baren Trü­bungen, gro­ßen licht­scheuen Au­gen, Schief­hal­ten des Kopfes oder bei Hänge­lidern, die die Pu­pil­le ver­decken.

Im 6. – 12. Lebens­mo­nat bei Früh­gebur­ten, Ge­schwis­tern von Schie­lern und stark Fehl­sich­ti­gen, sowie bei Kin­dern aus Fami­lien mit hohen Seh­fehlern oder bekan­nten erb­lichen Augen­er­kran­kungen.

Mit 2-3 Jahren bei allen, auch un­ver­däch­tigen Kin­dern, zur früh­zei­ti­gen Ent­deckung eines klein­wink­ligen Schie­lens oder von Seh­fehlern.

Die Fol­gen einer nicht behan­del­ten Seh­stö­rung im Kindesalter sind blei­bende Seh­schwä­che mit Beein­träch­ti­gung der phy­si­schen und psy­chi­schen Ent­wick­lung und der Berufs­wahl.